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   FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10   

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https://dejure.org/2012,27787
FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10 (https://dejure.org/2012,27787)
FG Saarland, Entscheidung vom 20.04.2012 - 1 K 1156/10 (https://dejure.org/2012,27787)
FG Saarland, Entscheidung vom 20. April 2012 - 1 K 1156/10 (https://dejure.org/2012,27787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 158 AO, § 140 AO, §§ 140 ff AO, § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 AO
    Schätzungsmethoden - Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Begünstigung der Unterschlagung von Geldern durch den Geschäftsführer, der eine den Gesellschaftern nahestehende Person ist, durch Nichtausübung der Kontrollbefugnisse durch die Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der in der Buchführung ausgewiesenen Umsätze durch die Vornahme von Zuschätzungen; Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach Maßgabe ihrer größten Wahrscheinlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 158; AO § 162; KStG § 8 Abs. 3
    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei nachträglich festgestellten, in der Buchführung nicht erfassten Bargeschäften vGA durch nicht erfasste Bareinnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei nachträglich festgestellten, in der Buchführung nicht erfassten Bargeschäften - vGA durch nicht erfasste Bareinnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1875
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Aber auch dann muss die Schätzung in sich schlüssig, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 8. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; vom 9. Dezember 2001 VI R 72/97, BStBl II 2001, 775).

    Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen (BFH vom 18. Dezember 1984 IV R 33/82, BStBl II 1986, 226, 229; vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 138).

  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, das durch eine Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis durch eine weitere Schätzungsmethode zu untermauern (BFH vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).

    Die Methodenwahl steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamtes; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen (BFH vom 18. Dezember 1984 IV R 33/82, BStBl II 1986, 226, 229; vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 138).
  • BFH, 07.11.2007 - II R 28/06

    Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Gesellschaftsrechtlich veranlasst ist eine Wertverschiebung, wenn die Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (z.B. BFH vom 7. November 2007 II R 28/06, BStBl II 2008, 258; FG Saarland vom 5. Februar 2003 1 K 49/99, EFG 2003, 566 m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Übt ein Alleingesellschafter gegenüber einem Geschäftsführer, der ein naher Angehöriger ist, seine Kontrollbefugnisse nicht aus und gibt er dadurch unwissentlich dem Geschäftsführer Gelegenheit, sich unter Verletzung seiner Geschäftsführerpflichten zu Lasten der GmbH eigenmächtig zu bereichern, so kann die daraus folgende Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der GmbH auf der persönlichen Nähe zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer beruhen, damit durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (BFH vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05, BStBl II 2007, 830).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Bei groben Pflichtverletzungen, die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Nur wenn die Würdigung des Sachverhalts ergibt, dass eine formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sachlich unrichtig ist, kann das Ergebnis der Buchführung ganz oder teilweise verworfen werden (BFH vom 9. August 1991 III R 129/85, 326, BStBl II 1992, 55).
  • BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99

    Gewinnschätzung bei Landwirten

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Bei groben Pflichtverletzungen, die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484).
  • BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97

    Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Aber auch dann muss die Schätzung in sich schlüssig, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 8. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; vom 9. Dezember 2001 VI R 72/97, BStBl II 2001, 775).
  • BFH, 26.02.2002 - X R 59/98

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Schätzungen

    Auszug aus FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10
    Sie sind die Hilfsmittel, um zu dem Wert mit der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit zu gelangen (BFH vom 26. Februar 2002 X R 59/98, BStBl II 2002, 450, 452).
  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 95/81

    Zu den Voraussetzungen für eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus

  • BFH, 31.08.1967 - V 241/64

    Orientierung an der Wirklichkeit bei Schätzung eines unklaren Sachverhaltes

  • BFH, 08.11.1984 - IV R 33/82

    Landwirt - Buchführungspflicht - Gewinnermittlung - Schätzung - Hektarertrag -

  • FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99

    Bilanzberichtigung und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG, § 4 Abs.

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 10 V 9101/13

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO)

    Dies gilt auch dann, wenn die widerrechtlichen Maßnahmen des Geschäftsführers durch unzureichende oder fehlende Kontrolle seitens der Gesellschafterversammlung erleichtert oder ermöglicht worden sind (ebenso BFH-Urteil in BStBl. II 2007, 830, unter II.1.d) der Gründe; aA offenbar FG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 20. April 2012 - 1 K 1156/10, EFG 2012, 1875, 1876).
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